Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Die Kärntner Skipaß Vertriebs- & Marketing GmbH vermittelt den Verkauf/Kauf von Saisonskipässen (bezeichnet als „Topskipass“) im Namen und auf Rechnung der beteiligten Seilbahn-/Skiliftunternehmen. Das Skipass-Vertragsverhältnis kommt daher zwischen den Seilbahn-/Skiliftunternehmen (kurz: Unternehmen) einerseits und dem Skipasskunden (kurz: Kunde) andererseits zustande. Der Topskipass ist während der veröffentlichten Saison-/Betriebszeiten gültig. Ausgenommen sind der Nachtskilauf und Sonderfahrten.

  2. Die jeweils gültigen Tarife für Einzel-, Partner- und Familienskipässe werden von den Unternehmen jährlich neu festgesetzt und es gelten ausschließlich die veröffentlichten Tarife. In den Veröffentlichungen sind die Bedingungen angeführt, welche zum Erwerb eines Partner- oder Familienskipasses berechtigen. 

  3. Ab einer Invalidität von 60 % kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises des Bundessozialamtes der Skipass zum ermäßigten Tarif erworben werden.

  4. Für die Ausstellung der Topskipass-Saisonkarte ist unbedingt ein Lichtbild erforderlich. Die Skipass-Ausgabe erfolgt ausschließlich auf Keycards, welche beim Erstkauf zum veröffentlichten Tarif zu erwerben sind. Der Kunde erwirbt durch den Kauf Eigentum an der Keycard. Eine Rücknahme dieser Keycards erfolgt nicht! Keycards sollen keiner großen Hitze ausgesetzt und auch nicht geknickt/gelocht etc. werden. Für mechanische Keycardbeschädigungen in der Sphäre des Kunden haftet das Unternehmen nicht.

  5. Fotoerfassung/Datenschutz
    Der Kunde stimmt einer personenbezogenen, fotografischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten an den Skipassausgabe- und Zutrittsstellen der Unternehmen zu Kontrollzwecken und zur Vermeidung missbräuchlicher Skipassverwendung zu.

    Information gemäß § 24 DSG 2000 zu „Photocompare“
    Es gilt als vereinbart, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Kunden beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Unternehmen mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird.
    Alle Fotos werden sofort nach Ablauf der Gültigkeit des Skipasses gelöscht.
    Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Skipässe zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird. Bei der Verwendung solcher Skipässe muss der Kunde jedoch mit laufenden Berechtigungskontrollen rechnen und damit verbundenen zeitlichen Abwicklungsverzögerungen rechnen.

  6. Verkaufs-/Beförderungsbedingungen
    Der Skipass muss – aufgrund der elektronischen Registrierung – im Skigebiet des jeweiligen Unternehmens ausnahmslos immer mitgeführt werden und es besteht im Skigebiet kein Anspruch auf unentgeltliche Überlassung eines verlorenen/vergessenen Ersatzskipasses.
    Eine Rücknahme von gekauften Skipässen erfolgt nicht. Ausnahmen auf dem Kulanzweg können z.B. Verletzungen durch Skiunfälle sein. Nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und des Skipasses kann längstens bis 14.02.2024 ausschließlich bei der Kärntner Skipass Vertriebs- & Marketing GmbH in Villach um die teilweise Entgelterstattung angesucht werden. Als Zeitpunkt für die anteilige Erstattung des Skipasses gilt das Datum der Rücklegung und nicht das Erkrankungs- oder Verletzungsdatum!

  7. Corona-Rückvergütungsgarantie
    Im Fall einer pandemiebedingten, gesetzlich/behördlich angeordneten (gänzlichen) Schließung der Seilbahn- und Liftanlagen gilt die jeweils für die Saison veröffentlichte Corona-Rückvergütungs-Garantie.

  8. Skipässe verschaffen dem Kunden das Recht das jeweils in Betrieb befindliche Seilbahn-/Skilift- und Skipistenangebot zu benützen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf die uneingeschränkte Benützbarkeit des Seilbahn-/Skilift- und Skipistenangebotes der Unternehmen besteht nicht, denn für das Seilbahn-/Skilift- und Skipistenangebot sind aus Gründen der Kundensicherheit unter anderem meteorologische, technische und betriebliche Gründe maßgeblich. Die aus solchen Gründen eingeschränkte Benützbarkeit des Seilbahn-/Skilift- und Skipistenangebotes verlängern die Gültigkeitsdauer eines Skipasses nicht, der Kunden kann daher in diesen Fällen auch keine wie immer gearteten Ansprüche gegen die Unternehmen stellen. Der Kunde kann sich über die Betriebsverhältnisse im Skigebiet durch Nachfrage, über die einschlägigen Panoramatafeln und über die Website des Unternehmens informieren. Den Anweisungen der vor Ort tätigen Unternehmensmitarbeiter ist Folge zu leisten. Jeder Skipass ist bis zur Beendigung der Benützung der des Seilbahn-/Skilift- und Skipistenangebotes über Aufforderung dem Unternehmensmitarbeiter vorzuweisen.

  9. Der Erwerb des Topskipasses Kärnten & Osttirol berechtigt den Fahrgast zur Benützung des Seilbahn-/Skilift- und Skipistenangebotes der darin zusammengeschlossenen Partnerskigebiete. Ansprüche des Kunden aus der Benützung können nur gegenüber jenem Unternehmen geltend gemacht werden, deren Anlagen und Pisten vorfalls-/unfallsbezogen gerade benützt werden. Allfällige Haftungen gegenüber den Kunden aus Vorfällen/Unfällen beim Benützen der Seilbahn-/Skilift- und Skipistenanlagen treffen daher ausschließlich jenes Unternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet hat.

  10. Bei Verlust des Skipasses hat der Kunde – gegen Entgelt – Anspruch auf Überlassung eines Ersatzskipasses.

  11. Kontrolle/Missbrauch
    Sämtliche Skipässe sind namens- und fotobezogen und daher nicht übertragbar! Jede missbräuchliche Verwendung von Skipässen und jede entgeltrelevante, unrichtige Datenangabe beim Skipasserwerb wird geahndet und führt nach Wahl des Unternehmens zur Verrechnung einer Konventionalstrafe von € 100,- für jeden tagesbezogenen Missbrauchstatbestand und/oder zur Erstattung einer Strafanzeige an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft und/oder zum entschädigungslosen Entzug des Skipasses. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Skipass sorgsam zu verwahren, jeder Verlust oder Diebstahl ist umgehend zumindest gegenüber einem, der im Topskipass Kärnten & Osttirol zusammengeschlossenen Unternehmen zu melden.

    Der Wiederverkauf oder die Weitergabe von Skipässen und Gutscheinen ist STRENGSTENS VERBOTEN! Es drohen die im vorangegangenen Absatz aufgelisteten Konsequenzen (Konventionalstrafe/Strafanzeige/Entzug).