FAQ – Saisonkarte

Wir dürfen Sie in der Runde der Besitzer des Topskipasses Kärnten & Osttirol begrüßen und erlauben uns, Ihnen noch einige Hinweise zu dessen Benützung zu geben, welche jedoch noch ergänzt werden (Stand 19.10.2023):

Mit Ihrem Skipass können Sie die jeweiligen Anlagen der angeführten Skigebiete zu den jeweiligen Beförderungsbedingungen und während der normalen Betriebszeiten ab Saisonstart Mölltaler Gletscher bis maximal einschließlich 26. Mai 2024 benutzen.
Keine Gültigkeit besitzt der Skipass bei Nachtskilauf und bei Sonderfahrten. 

Achtung – bitte beachten Sie:

Ihr Skipaß wird auf einer sogenannten Keycard abgespeichert. Diese Keycard ist ein berührungsloser Datenträger, auf dem die Daten für elektronische Entwertungssysteme enthalten sind und der beliebig oft wiederaufladbar ist. Um den Verlust dieser Daten zu vermeiden, dürfen Sie Ihren Skipaß keiner großen Hitze aussetzen und auch nicht knicken oder selbst lochen, da sonst die in der Keycard enthaltene Antenne funktionsuntüchtig werden kann. Die Saisonkarten werden ausschließlich auf Keycards ausgegeben und sind somit Kaufkarten. Eine Rückerstattung der € 5,- pro Stück ist daher nicht möglich!

Bei Krankheiten, Verletzungen oder Tod können auf dem Kulanzweg Rückerstattungen gewährt werden.

  • Wie wird der Skipaß gehandhabt?

    Die Keycard wird berührungslos registriert, d. h. die Karte kann im Anorak auf der linken Seite oder am Skizip bleiben. Das Drehkreuz öffnet sich automatisch und Sie fahren einfach durch. Die Karte darf auf keinen Fall in den Leser gesteckt werden, da dieser sonst beschädigt wird.

  • Was mache ich bei einer Verletzung?

    Sollten Sie durch eine Verletzung, die durch einen Unfall verursacht wird, nicht mehr in der Lage sein, Ihren Skipaß auszunützen, so kann nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und des Skipasses ausschließlich bei der Kärntner Skipaß Vertriebs- & Marketing GmbH in Villach auf dem Kulanzweg die teilweise Rückerstattung erfolgen. Bei einem Unfall, der im Zeitraum bis 14.1. passiert ist, wird die Hälfte bzw. bei einem Unfall im Zeitraum bis 14.2. ein Drittel des Kaufpreises rückvergütet. Bei Familien- bzw. Partnerpaketen wird nur der anteilige Kartenpreis (lt. Paketkalkulation) rückerstattet.

    ACHTUNG!!! Als Zeitpunkt für die Erstattung gilt das Datum der Rücklegung des Skipasses und nicht das Datum der Verletzung

  • Was mache ich bei einem Verlust?

    Bei einem Verlust direkt zur Kassa eines Skigebietes gehen und ein Verlustformular ausfüllen. Die Keycard ist mit einer Sperrnummer versehen, so das diese nach Verlustbekanntgabe umgehend bei allen Skigebieten gesperrt wird. Für die Ausstellung eines neuen Skipasses wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 + € 5,00 für die Keycard eingehoben.

    Missbrauch des Topskipasses Kärnten & Osttirol zieht den ersatzlosen Einzug und strafrechtliche Verfolgung nach sich. Die ordnungsgemäße Verwendung wird zusätzlich zum Kassenpersonal von unabhängigen Kontrolloren regelmäßig überprüft. Bitte beachten Sie die allgemeinen Verkaufsbestimmungen der Kärntner Skipaß GmbH und die jeweiligen Beförderungsbedingungen der einzelnen Skigebiete.

  • In welchen Skigebieten ist der Topskipass Kärnten & Osttirol im Winter 2023 / 2024 gültig?
    1. ANKOGEL
    2. BAD KLEINKIRCHHEIM
    3. BODENTAL
    4. DREILÄNDERECK
    5. EMBERGER ALM
    6. FALKERT
    7. FLATTNITZ
    8. GERLITZEN
    9. GROSSGLOCKNER-HEILIGENBLUT
    10. GOLDECK
    11. HOCHRINDL
    12. KALS (GROSSGLOCKNER RESORT)
    13. KARTITSCH
    14. KATSCHBERG
    15. KLIPPITZTÖRL
    16. KORALPE
    17. KÖTSCHACH-MAUTHEN
    18. LIENZ
    19. MATREI (GROSSGLOCKNER RESORT)
    20. MÖLLTALER GLETSCHER
    21. NASSFELD
    22. OBERTILLIACH
    23. PETZEN
    24. SILLIAN
    25. SIMONHÖHE
    26. ST. JAKOB i.D.
    27. TURRACHER HÖHE
    28. WEINEBENE
    29. WEISSBRIACH
    30. WEISSENSEE

FAQ – Mehrtageskarte

Wir dürfen Sie in der Runde der Besitzer des Mehrtages-Topskipasses Kärnten & Osttirol (GOLDPASS) begrüßen und erlauben uns, Ihnen noch einige Hinweise zu dessen Benützung zu geben, welche jedoch noch ergänzt werden (Stand 19.10.2023) :

Mit Ihrem Skipass können Sie alle Anlagen der auf der Rückseite angeführten Skigebiete zu den jeweiligen Beförderungsbedingungen und während der normalen Betriebszeiten ab Saisonstart Mölltaler Gletscher bis einschließlich 26. Mai 2024 benutzen. Keine Gültigkeit besitzt der Skipass bei Nachtskilauf und bei Sonderfahrten.

Achtung – bitte beachten Sie:

Ihr Skipaß wird auf einer sogenannten Keycard abgespeichert. Diese Keycard ist ein Berührungslosdatenträger, auf dem die Daten für elektronische Entwertungssysteme enthalten sind und der beliebig oft wiederaufladbar ist. Um den Verlust dieser Daten zu vermeiden, dürfen Sie Ihren Skipaß keiner großen Hitze aussetzen und auch nicht knicken oder selbst lochen, da sonst die in der Keycard enthaltene Antenne funktionsuntüchtig werden kann. Bei Krankheiten, Verletzungen oder Tod können auf dem Kulanzweg Rückerstattungen gewährt werden. 

  • Wie wird der Skipaß gehandhabt?

    Die Mehrtageskarten werden ausschließlich auf Keycards ausgegeben und berührungslos registriert, d. h. die Karte kann im Anorak auf der linken Seite oder am Skizip bleiben. Das Drehkreuz öffnet sich automatisch und Sie fahren einfach durch.
    Die Karte darf auf keinen Fall in den Leser gesteckt werden, da dieser sonst beschädigt wird.

  • Was mache ich bei einer Verletzung?

    Bei Skiunfall oder Krankheit kann auf dem Kulanzweg eine Rückvergütung erfolgen. Diese kann nur bei der ausgebenden Liftgesellschaft erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Skipass samt ärztlichem Attest bei der Kassa vorgelegt wird.

  • Was mache ich bei einem Verlust?

    Bei einem Verlust des Skipasses hat der Kunde grundsätzlich kein Recht auf Ersatz. Eine Neuausstellung des Skipasses bleibt jeder verkaufenden Liftgesellschaft selbst überlassen.

    Missbrauch des Topskipasses Kärnten & Osttirol zieht den ersatzlosen Einzug und strafrechtliche Verfolgung nach sich. Die ordnungsgemäße Verwendung wird zusätzlich zum Kassenpersonal von unabhängigen Kontrolloren regelmäßig überprüft.

    Bitte beachten Sie die allgemeinen Verkaufsbestimmungen der Kärntner Skipaß GmbH und die jeweiligen Beförderungsbedingungen der einzelnen Skigebiete.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und wünschen Ihnen ein kräftiges Ski Heil

Änderungen und Druckfehler vorbehalten!