Mit Ihrem Skipaß können Sie die jeweiligen Anlagen der angeführten Skigebiete zu den jeweiligen Beförderungsbedingungen und während der normalen Betriebszeiten ab Saisonstart Mölltaler Gletscher bis einschließlich 13. Mai 2012 benutzen. Keine Gültigkeit besitzt der Skipaß bei Nachtskilauf und bei Sonderfahrten.
WICHTIG!!!!
Ihr Skipaß wird auf einer sogenannten Keycard abgespeichert. Diese Keycard ist ein Berührungslosdatenträger, auf dem die Daten für elektronische Entwertungssysteme enthalten sind und der beliebig oft wiederaufladbar ist. Um den Verlust dieser Daten zu vermeiden, dürfen Sie Ihren Skipaß keiner großen Hitze aussetzen und auch nicht knicken oder selbst lochen, da sonst die in der Keycard enthaltene Antenne funktionsuntüchtig werden kann. Die Saisonkarten werden ausschliesslich auf Keycards ausgegeben und sind somit Kaufkarten. Eine Rückerstattung der € 5,- pro Stück ist daher nicht möglich!!!
Wie wird der Skipaß gehandhabt?
Die Keycard wird berührungslos registriert, d. h. die Karte kann im Anorak auf der linken Seite oder am Skizip bleiben. Das Drehkreuz öffnet sich automatisch und Sie fahren einfach durch.
Die Karte darf auf keinen Fall in den Leser gesteckt werden, da dieser sonst beschädigt wird.
Was mache ich bei einer Verletzung?
Sollten Sie durch eine Verletzung, die durch einen Skiunfall verursacht wird, nicht mehr in der Lage sein, Ihren Skipaß auszunützen, so kann nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und des Skipasses ausschließlich bei der Kärntner Skipaß Vertriebs- & Marketing GmbH in Villach im Kulanzweg die teilweise Rückerstattung erfolgen. Bei einem Unfall, der im Zeitraum bis 14.1.2012 passiert ist, wird die Hälfte bzw. bei einem Unfall im Zeitraum bis 14.2.2012 ein Drittel des Kaufpreises rückvergütet. Bei Familien- bzw. Partnerpaketen wird nur der anteilige Kartenpreis (lt. Paketkalkulation) rückerstattet. Unabhängig von der zeitlichen Komponente kann ab 15 Benützungstagen KEINE Rückvergütung mehr gewährt werden!!!
ACHTUNG!!! Als Zeitpunkt für die Erstattung gilt das Datum der Rücklegung des Skipasses und nicht das Datum der Verletzung.
Was mache ich bei einem Verlust?
Bei einem Verlust direkt mit dem Bonstreifen zur Kassa des Skigebietes gehen und ein Verlustformular ausfüllen. Die Keycard ist mit einer Sperrnummer versehen, so das diese nach Verlustbekanntgabe umgehend bei allen Skigebieten gesperrt wird. Für die Ausstellung eines neuen Skipasses wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 + € 5,00 für die Keycard eingehoben.
Missbrauch des Topskipasses Kärnten & Osttirol zieht den ersatzlosen Einzug und strafrechtliche Verfolgung nach sich. Die ordnungsgemäße Verwendung wird zusätzlich zum Kassenpersonal von unabhängigen Kontrolloren regelmäßig überprüft. Bitte beachten Sie die allgemeinen Verkaufsbestimmungen der Kärntner Skipaß GmbH und die jeweiligen Beförderungsbedingungen der einzelnen Skigebiete.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und wünschen Ihnen ein kräftiges Ski Heil.
IN WELCHEN SKIGEBIETEN IST DER TOPSKIPASS
KÄRNTEN & OSTTIROL IM WINTER 2011/2012 GÜLTIG?
- ANKOGEL
- BAD KLEINKIRCHHEIM
- BODENTAL
- DREILÄNDERECK
- EMBERGER ALM
- FALKERT
- FLATTNITZ
- GERLITZEN
- GROSSGLOCKNER-HEILIGENBLUT
- GOLDECK
- HOCHRINDL
- INNERKREMS-SCHÖNFELD
- KALS (GROSSGLOCKNER RESORT)
- KARTITSCH
- KATSCHBERG
- KLIPPITZTÖRL
- KORALPE
- KÖTSCHACH-MAUTHEN
- LIENZ
- MATREI (GROSSGLOCKNER RESORT)
- MÖLLTALER GLETSCHER
- OBERTILLIACH
- PETZEN
- SILLIAN
- SIMONHÖHE
- SKIARENA NASSFELD
- ST. JAKOB
- TURRACHER HÖHE
- VERDITZ
- WEINEBENE
- WEISSBRIACH
- WEISSENSEE
Änderungen vorbehalten!!!

